CHRISTOPH MISKIEWICZ KFZ-GUTACHTER IN NÜRNBERG

Autounfall-Gutachter aus Nürnberg

Der AUTOUNFALLGUTACHTER

Ein AUTOUNFALLGUTACHTER Nürnberg  ist ein spezieller Sachverständiger im Fahrzeugbereich. Dabei handelt es sich um eine natürliche Person, die im Bezug Fahrzeuge eine überdurchschnittliche fachliche Expertise hat. Wenn eine Behörde, ein Gericht oder auch eine Privatperson kein ausreichendes Sach- oder Fachwissen hat, kann zur Beantwortung der Sachfrage ein AUTOUNFALLGUTACHTER in Nürnberg herangezogen werden. Meist wird dieser spezielle Sachverständige bei Autounfällen herangezogen, wenn die Sachlage des Unfalls oder die Schadenhöhe am Fahrzeug nicht geklärt sind. Der UNFALLGUTACHTER Nürnberg erstellt auch Gutachten für Gereichte oder Entscheidungsgremien. Dabei unterliegt das Gutachten der freien Beweiswürdigung durch das Gericht.

Dieser Gutachter ist also ein Sachverständiger, der über besondere Sachkunde im Bereich Autounfall verfügt. Er trifft dabei allgemeingültige Aussagen über den ihm vorgelegten oder von ihm festgestellten Sachverhalt. Der AUTOUNFALLGUTACHTER Nürnberg besitzt die Fähigkeit, seine Beurteilung in Schrift und Wort nachvollziehbar darzustellen. Ein AUTOUNFALLGUTACHTER in Nürnberg wird häufig beauftragt wenn der Fahrzeugschaden voraussichtlich 750 Euro übersteigt und ein zweifelhafter Haftpflichtschaden vorliegt. Aber auch dann wenn versteckte Fahrzeugschäden durch den Autounfall nicht ausgeschlossen werden können, etwa Schäden an der Vorderachse oder an der Lenkung.

Privatpersonen greifen häufig auf einen AUTOUNFALLGUTACHTER aus Nürnberg zurück, wenn sie an der neutralen Schadenfeststellung des geschickten Sachverständigen zweifeln. Arbeitet ein UNFALLGUTACHTER Nürnberg nur für eine Versicherung kann die neutrale Schadenfeststellung angezweifelt werden. Bevor Geschädigte einen Sachverständigen beauftragen, sollten sie sich vorab mit dem Versicherer in Verbindung setzten. Hierbei kann abgeklärt werden, ob der Gutachter von der Versicherung übernommen wird. Manchmal lassen Versicherer die Schadenhöhe nämlich lieber von ihren eigenen Angestellten bestimmen und nicht von externen, neutralen Gutachtern.

Normalerweise sollte nur der Geschädigte alleine bestimmen, wer seinen Schaden begutachtet und nicht der Versicherer oder andere Institutionen. Gerne behaupten allerdings Versicherungsunternehmen, dass der Geschädigte den UNFALLGUTACHTER Nürnberg (Nbg) nicht hätte beauftragen dürfen, da er zu teuer sei. So zahlen die Versicherer dann oft nur einen Teil der Gutachterkosten. Dies wird aber von der Rechtsprechung so nicht gestützt. Die Versicherung muss dem Geschädigten die ganze Rechnung des AUTOUNFALLGUTACHTER aus Nürnberg erstatten, auch wenn sie diese für zu hoch befindet.

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