Kfz-Schadengutachten

Kfz-Schadengutachten – Kfz-Gutachter in Nürnberg

Ein Kfz-Schadengutachten wird in den meisten Fällen für eine Beauftragung nach einem Unfall benötigt, dabei sollen die Schäden am Fahrzeug begutachtet werden, die im direkten Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Durch ein Kfz-Schadengutachten werden die Ansprüche gegenüber der Versicherung genau dokumentiert und aufgelistet. Dieses Vorgehen dient als Basis für eine reibungslose Abwicklung.

Ein Unfallgutachter erstellt ein Kfz-schadengutachten und ermittelt sämtliche Werte, die für den Schaden relevant sind. Durch das Kfz-Schadengutachten wird die Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen gelegt. Beim Kfz-schadengutachten kommen neben den tatsächlichen Schäden auch noch bestehende Risiken und die zu erwartenden Kosten der Reparatur hinzu. Durch ein Kfz-Schadengutachten wird eine hohe Sicherheit im Bereich der Schadenabwicklung gelegt. Sollte es im späteren Verlauf zu Schwierigkeiten in Bezug auf die Schadenersatzansprüche kommen, dient das Kfz-Schadengutachten als Beweismittel.

Die Erstellung von einem Kfz-Schadengutachten ist erforderlich, wenn ein Fahrzeug von einem anderen Teilnehmer am Verkehrsgeschehen beschädigt wurde. Dieser kann aufgrund des Kfz-Schadengutachten zu einem Schadenersatz verklagt werden.

Der Geschädigte hat dabei die Möglichkeit zu entscheiden, ob der Schadenersatz infolge einer Wiederherstellung erfolgt oder die Kosten für eine vergleichbare Wiederbeschaffung bezahlt werden. Als Maßstab gilt hier der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs der gleichen Art und Weise.

Liegt ein Kfz-Schadengutachten vor, kann der Geschädigte die Versicherung vom Unfallverursacher auffordern, den Schaden zu begleichen. Hier tritt in den meisten Fällen die Haftpflichtversicherung ein. Für eine genaue Berechnung sind sämtliche Kosten notwendig, die zu einer Wiederherstellung des Fahrzeugs führen, wie es vor dem Unfall war. Dazu gehören auch Zahlungen von einen Unfallgutachter, einem Mietwagen, anfallende Abschleppkosten, Ausfallzeiten bedingt durch den Unfall und unter Umständen sogar auch zustehendes Schmerzensgeld.

Ein Kfz-Schadengutachten ist bei einem Kaskoschaden erforderlich, wenn das Fahrzeug durch eigenes Verschulden beschädigt wurde. Die Kaskoversicherung stellt hierbei eine freiwillige Art der Versicherung dar und schützt das Fahrzeug vor Zerstörung, Verlust oder Beschädigung. Der Umfang von Ersatzleistungen im Bereich der Kaskoversicherung ist in den Bedingungen der jeweiligen Versicherung genau geregelt. Die Versicherung hat eigene Vertragsbedingungen für die Abwicklung eines Kaskoschadens.

 

Kfz-Gutachter in Nürnberg – Kfz-Schadengutachten Nürnberg 

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