Auto-Gutachter in Bayern

KFZ-Gutachter in Nürnberg

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Allgmeines zum KFZ-Gutachter
KFZ-Gutachter, die auch als KFZ-Sachverständige bezeichnet werden, sind Personen, die Gutachten zu Kraftfahrzeugen erstellen. Der Schwerpunkt der nachfolgenden Erläuterungen liegt auf den amtlich anerkannten Sachverständigen, die im Folgenden meist als KFZ-Gutachter betitelt werden. Die KFZ-Gutachter sind in verschiedenen Verbänden organisiert. In Deutschland gibt es unter anderem den „Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugswesen e.V.“ und den „Verband freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger“. In Österreich existiert unter anderem der Verband „Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs“. Aufgabe dieser Verbände ist es unter anderem die Interessen ihrer der KFZ-Gutachter zu vertreten, Fortbildungen anzubieten und bestimmte Zertifizierungen zu erstellen.

Verschiedene Arten von KFZ-Gutachtern
Es gibt zwei verschiedene Arten von amtlichen KFZ-Gutachtern, die sich in ihren Tätigkeitsfeldern und Befugnissen unterscheiden. Es gibt zum einen den amtlich anerkannten Sachverständigen mit Teilbefugnis und zum anderen den amtlich anerkannten Sachverständigen.

Voraussetzungen für den KFZ-Gutachter
KFZ-Gutachter müssen mindestens 23 Jahre alt sein und mindestens 18 Monate als Meister oder Ingenieur gearbeitet haben. Der KFZ-Gutachter muss seine Zuverlässigkeit unter anderem durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachweisen. KFZ-Gutachter benötigen eine Ausbildung, die mindestens sechs Monate dauert und KFZ-Gutachter müssen sowohl geistig als auch körperlich zur Ausbildung dieses Berufes in der Lage sein. Zudem muss man als amtlicher Sachverständiger Mitglied einer Technischen Prüfstelle sein. Der Betrieb der Technischen Prüfstellen erfolgt in den neuen Bundesländern von der DEKRA und in den alten Bundesländern vom TÜV.

Befugnisse eines KFZ-Gutachters
Amtlich anerkannte Sachverständige mit Teilbefugnissen können unter anderem Fahrzeuge begutachten, Gutachten erstellen, die Einzelbetriebserlaubnisse erteilen für Fahrzeuge, die sich bereits im Verkehr befinden. Zudem können sie auch ADR-Zulassungsbescheinigungen an Gefahrguttransporte ausstellen. Die amtlich anerkannten Sachverständigen können zusätzlich noch eine Vielzahl verschiedener Gutachten erstellen. So beispielsweise das Gutachten zur Erteilung von Einzelbetriebserlaubnissen, dass für alle Kraftfahrzeuge zählt oder auch das Gutachten zur Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für bestimmte Fahrzeugteile. Auch die Fahrlehrerprüfung zählt zu den Befugnissen eines amtlich anerkannten Sachverständiger für Kraftfahrzeuge.

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