Autoexpert – Kfz-Gutachter Nbg

KFZ Gutachter Nbg – Nürnberg

Ein KFZ-Gutachter ist eine Person, die über eine fachspezifische Informationen und Details zu den verschiedenen „Gegenständen“ aus dem KFZ Bereich Bescheid weiß und zudem über eine Bescheinigung vom Staat verfügt. Ein KFZ-Gutachter kann auch vom Gericht bestellt werden. Der KFZ-Gutachter gibt eine schriftliche Erklärung zu seinem Sondergebiet ab. Das Aufgabengebiet von KFZ-Gutachtern ist hauptsächlich die Abnahme von Abgas- und der gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchungen, weiters für die Abnahme von baulichen Umgestaltungen an dem zu überprüfenden KFZ. Einer der wichtigsten Punkte in diesem Bereich ist, dass sie Fahrerlaubnisprüfung durchführen.

Möglichkeiten für die Anstellung von KFZ-Gutachtern gibt es in den von den Ämtern anerkannten Überwachungsorganisationen oder bei der Bundeswehr.
Gesetzlich geregelt ist für KFZ-Gutachter alles im KFZsachverständigengesetz, ebenso die genaue Beschreibung des Aufgabenbereiches. Unterschieden kann zwischen KFZ-Gutachter mit Teilbefugnis, vom Amt anerkannte Prüfer und sowohl vom Amt als auch vom Staat anerkannte Gutachter mit und ohne Teilbefugnis.

Die Voraussetzungen für eine Anstellung in diesem Bereich sind für einen KFZ-Gutachter hoch. Er muss ein Mindestalter von 24 Jahren haben, Arbeitsnachweis als Meister oder Ingenieur von mindestens 1,5 Jahren und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis ist nachzuweisen. Zudem muss ein KFZ-Gutachter körperlich und geistig geeignet sein, über eine technische Prüfstelle beschäftigt sein und eine mindestens 6-monatige Ausbildung abgelegt haben. Wesentlich ist auch, dass sie die Fahrerlaubnis für alle Klassen haben sollten.

Die Aufgabengebiete sind wie folgt aufgeteilt:

Vom Amt anerkannte KFZ-Gutachter mit Teilerlaubnis führen Sicherheitsprüfungen, Haupt- und Abgasuntersuchungen, Gefahrenguttransporterinspektion und die Untersuchungen für die gewerbliche Personenbeförderung durch.
Anerkannte KFZ-Gutachter dürfen neben all den oben angeführten Aufgabenbereichen auch noch Oldtimerstatusgutachten, Änderungsabnahmen und die Fahrerlaubnisprüfung abnehmen.

KFZ Gutachter mit Teilerlaubnis haben all die bisher angeführten Aufgaben und die Erteilungen von Einzelbetriebserlaubnissen.
Vom Amt anerkannte KFZ-Gutachter erstellen noch zusätzlich Gutachten zur Erteilung von Allgemeinen Betriebserlaubnissen und zu Einzel- und Allgemeinen Bauartgenehmigungen und nehmen die Fahrlehrerprüfung ab.

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