Kfz-Gutachter – Autounfälle

KFZ-Gutachter Nürnberg

Hilfe nach einem Autounfall (Verkehrsunfall)

Nach Autounfällen ruft immer häufiger wenigstens eine beteiligte Partei einen Kfz-Gutachter Nürnberg an. Sie sind unabhängig und müssen bei der Schadenskalkulation und der Bewertung von Fahrzeugwerten unparteiisch und neutral sein. Für die Unfallopfer ist das Anrufen eines Kfz-Gutachteres kostenlos.

Im Internet finden Sie unabhängige Kfz-Gutachter Nuernberg, die innerhalb von 24 Stunden ein Kfz Gutachten für Sie erstellen. Nach der Eingabe Ihrer PLZ finden Sie einen Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe. Nehmen Sie Kontakt zu dem Kfz-Gutachter – Nbg Ihres Vertrauens auf und er kann Ihnen meinstens innerhalb von 24 Stunden ein belastbares Gutachten erstellen.

Die Nachfrage nach geeigneten Kfz-Gutachter steigt in den letzen Jahren unaufhörlich. Versicherungen geben jedes Jahr ca. 900 Millionen Euro für Kfz-Gutachter /Nürnberg) aus, immerhin knapp 5 % der gesamten jährlichen Summe, die Sie für Schadensregulierungen ausgeben.

Die Aus- und Weiterbildung zum Kfz-Gutachter aus Nuernberg wird von Verbänden, z.B. der BVSK e.V. ider der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft mit dem Ziel untersützt, die Ausbildungsqualität zum Kfz-Gutachter Nbg stetig zu verbessern. Die anspruchsvolle Ausbildung baut auf einem hohen Maß an Erfahrung als Kfz-Meister oder artverwandten Berufen auf.

Wenn Sie selber an einer Ausbildung zum Kfz-Gutachter Nürnberg in einem zukunftssicheren Markt interessiert sind, dann können Sie sich im Internet, z.B. unter www.gutachterausbilung.de, ausführlich informieren. Hier erhalten Sie auch Erfahrungsberichte von schon erfahrenen Kfz-Gutachtern über das Berufsbild.

Kfz-Gutachten

Nach einem Unfall, sollten Sie einen unabhänigen Kfz-Gutachter – Nürnberg zu Ihrem Partner machen. Normalerweise zahlt die gegnerische Versicherung den Kfz-Gutachter Nbg (Nürnberg). Hier die Rahmenbedingungen für die Kostenübernahme der Versicherung: sie dürfen nicht schuld am Unfall sein, und es darf sich nicht um einen „Bagatellunfall” handelt, d.h. die Schadenshöhe muß laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes über 715,81 € liegen(BGH, VI ZR 365-03, 30.11.2004)

Das vollstänige Kfz-Gutachten muß folgene Kostenpositionen enthalten:

  • Wertminderung durch den Schaden
  • Wiederbeschaffungswert eines gleichartigen Fahrzeugs
  • den Restwert
  • die notwendigen Materialkosten
  • die Reperaturkostenkalkulation
  • und die voraussichtliche Dauer der Reperatur
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