KFZ-Sachverständiger in Deutschland

Kfz-Gutachter in Deutschland

 Versicherung Schadensfall am Auto. Autoversicherung

Ein Kfz-Gutachter verfügt über fachspezifisches Wissen, sowie über eine Legitimation, welche staatlich anerkannt ist. Er gibt bei seiner Tätigkeit eine schriftliche und fachbezogene Stellungnahme ab. Das Hauptaufgabengebiet beim Kfz-Gutachter besteht darin, eine Abnahme der Abgas- und Hauptuntersuchung eines Fahrzeugs vorzunehmen. Außerdem ist er verantwortlich für eine fachgerechte Abnahme von Veränderungen, die am Fahrzeug vorgenommen wurden.
Ein Kfz-Gutachter ist in der Lage bei einer anerkannten Überwachsungsorganisation (wie zum Beispiel TÜV und DEKRA) zu arbeiten.

Die gesetzlichen Regelungen für eine ordnungsgemäße Tätigkeit, sind im Kraftfahrzeugsachverständigengesetz geregelt. Bei juristischen Belangen ist die Straßenverkehrszulassungsordnung zuständig. Der Kfz-Gutachter hat dabei die Möglichkeit als:
– Amtlich anerkannte Prüfer
– Sachverständiger
– Sachverständiger mit einer Teilbefugnis
– Staatlich anerkannter Sachverständiger
zu arbeiten.

Als Kfz-Gutachter müssen im Vorfeld einige Auflagen erfüllt werden, um diese Tätigkeit auch ausüben zu können. Dazu gehören folgende Anforderungen:
– Das Mindestalter muss 24 Jahre betragen
– Eine Arbeitserfahrung als Ingenieur oder Meister von mindestens 18 Monaten muss vorliegen
– Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
– Eine körperliche und geistige Eignung für die Tätigkeit als Kfz-Gutachter
– Als Fahrerlaubnis müssen alle Klassen (außer D und DE) vorliegen

Neben diesen Voraussetzungen muss ein Kfz-Gutachter ein abgeschlossenes Studium (Diplom Ingenieur) im Bereich Fahrzeugbau, Elektrotechnik oder Maschinenbau besitzen. Wer als amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer tätig sein möchte, benötigt ein Fachhochschulstudium oder als Alternative einen Bachelor in einem der drei Studienzweige. Prüfer mit einer Teilbefugnis benötigen im Kfz-Bereich einen Meisterbrief.

Ein anerkannter Kfz-Gutachter darf neben einer Haupt- und Abgasuntersuchung auch Gutachten über Fahrzeuge (inkl. Oldtimerstatus) und Fahrerlaubnisprüfungen durchführen. Auch eine Erteilung von Einzelbetriebserlaubnissen ist ein Kfz-Gutachter in der Lage zu erteilen.

Da die Bezeichnung Kfz-Gutachter in Deutschland rechtlich nicht geschützt ist, kann sich somit jeder als Sachverständiger bezeichnen. Um sich als echter Gutachter zu präsentieren ist eine öffentliche Bestellung und Vereidigung notwendig. Dabei erfolgt eine aufwändige Prüfung der jeweiligen Sachkenntnisse, sowie der Integrität.

 

Autounfallgutachter – KFZ-Gutachter in Nürnberg – KFZ-Sachverständiger

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