KFZ-Schaden Gutachter oder Werkstatt

KFZ-Schaden Gutachter oder Werkstatt – das ist hier die alles entscheidende Frage. Beide Wege haben seine Vor- und Nachteile. Beide Optionen führen zur Kostenerstattung. Doch worin liegt dann der Unterschied? 

Grundsätzlich besteht bei einem KfZ-Schaden der Anspruch auf eine Kostenübernahme und Erstattung der anfallenden Reparaturkosten. Dabei ist die Frage nach KFZ-Schaden Gutachter oder Werkstatt eine Frage der Ermittlung der zu erstattenden Kosten. So kann das Fahrzeug in einer unabhängig oder Händlerwerkstatt repariert werden. Der Werkstatt obliegt es dann einen Kostenvoranschlag anzufertigen. In der Regel sind Kostenvoranschlag und Rechnung Deckungsgleich. Wird bei Fragen zu KFZ-Schaden Gutachter oder Werkstatt sich für die Werkstatt entschieden, so sind auf folgende Punkte zu achten: (1) Reparaturwahrheit, (2) Schadensminderungspflicht, (2) 130% Grenze, (4) Abzug neu zu alt und (5) Wechselrecht. 

Ebenfalls kann bei Fragen zu KFZ-Schaden Gutachter oder Werkstatt der Schaden über einen Sachverständiger auf Gutachterbasis ermittelt werden. Hier kommt normalerweise ein, von der Versicherung, beauftragter Sachverständiger vor Ort und begutachtet das Fahrzeug auf seine Schäden. Aus diesem Gutachten wird der Reparaturschaden und die zu erstattende Summe ermittelt. Unabhängig ob die Reparatur als solche ausgeführt wird, die Schadenssumme wird an den Betroffenen ausgezahlt. findet dieser einen günstigeren Weg den Schaden beheben zu lassen, so ist es in seiner Verantwortung und Freiheit so zu handeln und zu entscheiden. In der Regel wird das Hinzurufen eines Gutachters bei größeren Schäden interessant. Liegt der Reparaturschaden jedoch unter 800 Euro, so wird in der Regel auf einen Sachverständiger verzichtet. 

Egal ob KFZ-Schaden Gutachter oder Werkstatt unangenehmen, aufwendig und nervig ist ein Kfz Schaden immer. Zum Glück sind aber beide Wege einfach wie unkompliziert, um schnell den Schaden beheben zu lassen und wieder mit voller Freude und repariertem Fahrzeug den Tag genießen. Ein kleiner Tipp am Rande: Es wird angeraten einen unabhängigen Sachverständiger zu beauftragen, statt einen Sachverständiger von der Versicherung den Schaden untersuchen und bewerten zu lassen. 

 

 

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