Motorschaden – Gutachten

Motorschaden bei oder nach – was tun?

Motorschaden-Gutachten

Ein Auto hat heute eine lange Lebens- und Nutzungsdauer. Dennoch kaufen sich sehr viele Verbraucher durchschnittlich alle fünf Jahre ein neues Auto. Ihr bisher genutztes Auto geben sie entweder, weil es sich um einen Leasing-Wagen handelte, wieder an den Händler zurück oder verkaufen es auf dem Gebrauchtwagen Markt. Heute kann man bei einem Gebrauchtwagen eigentlich davon ausgehen, dass das Fahrzeug auch mit über 10 Jahren noch top in Schuss ist. Es kommt aber immer wieder vor, dass ein von privat gekaufter Gebrauchtwagen sich dann als defekt herausstellt.

Häufig liegt ein Motorschaden vor, was ein Motorschaden-Gutachten von Nöten macht. Motorschaden-Gutachten werden von KFZ-Sachverständigen erstellt. Die Beauftragung für ein Motorschaden-Gutachten muss durch den Käufer des Gebrauchtwagens erfolgen. Ein derartiges Motorschaden-Gutachten kann sehr kostspielig sein. Daher sollte auf jeden Fall gleichzeitig durch den Käufer des Gebrauchtwagens die Versicherung informiert werden, denn das Motorschaden-Gutachten gilt als Regulierungsgrundlage für die Versicherung.

Denn im Gegensatz zu einem Händler haftet ein privater Verkäufer nicht für Mängel am Fahrzeug für sechs Monate nach dem Kauf. In diesem Fall wäre ein Motorschaden-Gutachten also nicht erforderlich, weil der Händler auch ohne vorheriges Motorschaden-Gutachten zur Reparatur des Schadens verpflichtet ist. Doch auch dieser kann sich natürlich weigern eine Reparatur durchzuführen, vor allem wenn es sich um ein so kostspieliges Teil handelt wie einen Motor.

Einige unseriöse Händler neigen nämlich dazu, dass sie behaupten zum Motorschaden sei es nach dem Kauf gekommen. In diesem Fall ist es für den Käufer dann wiederum ratsam ein Motorschaden-Gutachten in Auftrag zu geben. Dabei kommt es bei der Haftung des Händlers nicht darauf an, ob diesem der Mangel bekannt war oder nicht. Und der Gesetzgeber geht davon aus, dass wenn ein Motorschaden sechs Monate nach dem Kauf auftritt, dass der Schaden bereits schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag.

Der Sachverständige dokumentiert letztlich im Motorschaden-Gutachten die Ausfallursache des Motors. Dafür stehen dem Sachverständigen verschiedene Prüfungs- und Untersuchungsmethoden zur Verfügung. Im Motorschaden-Gutachten ist dann letztlich auch zu lesen, ob der Motorschaden tatsächlich schon vor dem Kauf des Gebrauchtwagens vorhanden war.

KFZ-Gutachter Nürnberg – Motorschaden-Gutachten

 

 

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