Motorschadengutachten II

Motorschadengutachten (Teil 2)

Motorschadengutachten – wirtschaftlicher Totalschaden?

Stellt sich bei dem Motorschadengutachten heraus, dass die Reparaturkosten den Wert des Autos übersteigen, so liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall ist es also nicht mehr lohnenswert, den Motor reparieren zu lassen. Wird ein Motorschadengutachten nicht durchgeführt, kann dies nicht exakt festgestellt werden. Liegt dagegen kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, so lohnt sich eine Reparatur des Motors. Nach dem Motorschadengutachten kann in den meisten Fällen auch schon ein Kostenvoranschlag eingeholt werden. Dieser ist zwar nicht verbindlich, doch bietet er eine gute erste Einschätzung über die wahrscheinlich anfallenden Kosten.

Fazit

Wenn ein Motor defekt ist, sollte in jedem Fall ein Motorschadengutachten durchgeführt werden. Es stellt fest, woher der Schaden kommt und ob sich eine Reparatur des Motors noch lohnen würde. Ein Motorschadengutachten sollte natürlich von einem erfahrenen Gutachter erstellt werden, insbesondere dann, wenn es sich bei dem Auto um ein wertvolleres Fahrzeug handelt.

Kfz-Gutachter – Motorschadengutachten

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