Rechtssicherheit durch ein Kfz-Gutachten nach dem Verkehrsunfall
Mit einem Unfallgutachten wird dem entgegengewirkt, dass Schäden durch gegnerische Versicherungen klein gerechnet werden. Haben Sie keine Mitschuld an dem Unfallhergang, so werden alle folgenden Kosten i.d.R. durch die gegnerische Versicherung übernommen:
- Erstellen eines Kfz-Gutachtens
- unter Umständen entstehende Anwaltskosten
- Kfz Reparaturkosten
- Mietwagengebühren oder alternativ Nutzungsausfallspauschale
- die Wertminderung bei dem Unfall-Pkw
Häufig ärgerlich ist, dass in vielen Fällen der Sachverständige seine Kosten vom Auftraggeber vorstrecken lassen möchte. Mit einer Sicherungs-Abtretungserklärung kann dies jedoch umgangen werden, so dass die Kosten für das Kfz-Gutachten nach dem Autounfall direkt von der Autoversicherung, bzw. Haftpflichtversicherung des Verursachers an den Sachverständigen bezahlt wird.
Ein guter Gutachter schätzt nicht nur die Schadenshöhe, sondern leitet auch eine Schadensfeststellung ein mit Unfallrekonstruktion und einer Beweissicherung für die Autoversicherung, die im Streitfall genutzt werden kann.
Das Sachverständigengutachten kann den entstandenen Schaden zusammenfassen und die Entschädigung dafür in Zahlen ausdrücken. Somit ist ein Kfz-Gutachten sehr zu empfehlen und erleichtert im Streitfall deutlich die Position des Geschädigten.